Ihr Amtsantritt
Bitte schauen Sie unsere "New Faculty Timeline Guide" an, um mehr Hinweise über die Einrichtung Ihrer neue Professur zu erhalten.
Professorinnen und Professoren mit einer EU- oder EFTA-Staatsbürgerschaft (exklusive EU2-L?nder) k?nnen nach ihrer Ernennung ohne vorg?ngige Meldung oder Visum in die Schweiz einreisen. Bei Ihrem Wohnsitzwechsel müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen pers?nlich beim zust?ndigen Kreisbüro (Stadt Zürich) bzw. der Einwohnerkontrolle (Gemeinden) anmelden.
Professorinnen und Professoren aus Drittstaaten und EU2-L?ndern ben?tigen für die Einreise und/oder Berufst?tigkeit in der Schweiz ein entsprechendes Visum. Wir nehmen frühzeitig vor Ihrem Amtsantritt mit Ihnen Kontakt auf, um mit Ihnen die n?tigen Unterlagen zusammenzustellen und die weiteren Schritte zu besprechen.
Durch den ETH-Rat ernannte Professorinnen und Professoren erhalten die Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung). Dies gilt ebenfalls für deren Ehepartner und -partnerinnen sowie für Kinder unter zw?lf Jahren im Rahmen des Familiennachzuges. Kinder, welche das zw?lfte Altersjahr beendet haben, erhalten eine Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung).
Drittstaaten- und EU2-Angeh?rige erhalten einen Ausweis im Kreditkartenformat. Dieser Biometrische Ausweis beinhaltet das Schengenvisum, was bedeutet, dass Sie mit Ihrem Pass und dem Ausl?nderausweis frei im Schengenraum reisen k?nnen.
Sollten Sie vom Kreisbüro bzw. der Einwohnerkontrolle f?lschlicherweise einen B-Ausweis erhalten, informieren Sie uns bitte darüber, damit wir die Richtigstellung veranlassen k?nnen.
Sie erhalten vor Ihrem Amtsantritt von uns eine E-Mail mit wichtigen Informationen zum Amtsantritt zugestellt. Darin werden Sie gebeten, uns elektronisch ein Passfoto zuzustellen, welches für den Personalausweis – die sogenannte ETH-Karte – verwendet wird. Nach Einreichung des Fotos wird Ihnen der Ausweis innert weniger Tage zugestellt. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt noch keine Adresse in der Schweiz haben, k?nnen Sie den Ausweis nach Ihrem Umzug bei uns abholen oder wir stellen Ihnen diesen zu, sobald Sie in der Schweiz sind.
Falls Sie vor Ihrem Amtsantritt noch nie in der Schweiz als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer t?tig waren, ben?tigen Sie bei Ihrer Anstellung eine neue AHV-Nummer. Diese wird von uns bzw. der Personalabteilung automatisch beantragt und Sie erhalten den Sozialversicherungsausweis nach Ihrem Amtsantritt zugestellt.
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der ETH Zürich haben Sie Anrecht auf ein gratis Halbtax-Abonnement (Nutzung der ?ffentlichen Verkehrsmittel schweizweit zum halben Preis) oder ein vergünstigtes Generalabonnement (15 % Reduktion). Die n?tigen Informationen erhalten Sie vor Ihrem Amtsantritt von uns.
Sie erhalten vor Ihrem Amtsantritt von uns das Anmeldeformular für die Familienzulagen per E-Mail zugestellt. Sie k?nnen den Antrag inklusive Beilagen auch nach Ihrem Antritt bei uns einreichen; die Zulagen werden rückwirkend für den gesamten Anspruchszeitraum ausbezahlt. Sollte sich an Ihrem Anspruch w?hrend Ihrer Anstellung an der ETH Zürich etwas ?ndern, bitten wir Sie, diese ?nderungen mittels des Mutationsformulars für Familienzulagen direkt der Personalabteilung zu melden.