Doktorierende
Sie kommen als Doktorandin oder Doktorand an die ETH Zürich.
Staatsangeh?rige aus einem EU-27- oder EFTA-Staat müssen sich nach Ankunft in der Schweiz mit den n?tigen Unterlagen gem?ss Aufenthaltsstatus auf der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde oder beim Personenmeldeamt in Zürich anmelden. Diese Anmeldung muss innert 14 Tagen nach der Einreise und sp?testens vor Vertragsbeginn erfolgen.
Weitere Informationen zur Anmeldung in der Schweiz finden Sie im Staffnet.
Angeh?rige aus Nicht-EU/EFTA-Staaten ben?tigen eine von der Arbeitsmarktbeh?rde bewilligte Zulassung für Einreise, Aufenthalt und Erwerbst?tigkeit (Visumserm?chtigung für visumspflichtige Personen oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung für nicht-visumspflichtige Personen, siehe auch Visum für Nicht-EU/EFTA-Staatsangeh?rige).
Voraussetzung
- Sie m?chten an der ETH Zürich eine Dissertation verfassen und werden sich an der ETH Zürich oder Universit?t Zürich immatrikulieren
- Sie besitzen ein anerkanntes Masterdiplom
- Sie sind nicht ?lter als 50 Jahre
- Sie haben bereits eine Stellenzusage für ein Doktorat
Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung
Der gesamte Studienaufenthalt in der Schweiz darf nicht l?nger als 8 Jahre dauern. Diese Dauer schliesst die Zeit für Studium, Doktorat und Postdoktorat in der Schweiz ein.
Bearbeitungsdauer
Bitte beachten Sie: Die Migrationsbeh?rde ben?tigt 4 - 6 Wochen für die Bearbeitung des Gesuches.
Unterlagen
Das Institut oder die Professur wird Sie mit der Bitte kontaktieren, folgende Unterlagen einzureichen:
Familienangeh?rige
Direkte Familienangeh?rige k?nnen mit in die Schweiz einreisen. Allerdings müssen dafür Voraussetzungen erfüllt werden, die von der Migrationsbeh?rde geprüft werden, s. auch Miteinreisende Familienangeh?rige.
Erwerbst?tigkeit Ehepartner/in
Die Erwerbst?tigkeit für Ehepartner/in ist m?glich. Voraussetzung ist eine gültige Aufenthaltsbewilligung im Familiennachzug mit Berechtigung zur Erwerbst?tigkeit.
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte das Vizepr?sidium für Personalentwicklung und Leadership, die für Sie die individuelle Situation in Absprache mit dem Migrationsamt abkl?rt.