Interne Stellenwechsel
Auf Betreiben der PeKo und der Sozialpartner wird vermehrt darauf hingewiesen, dass ETH-Mitarbeitenden ein Vorteil beim internen Stellenwechsel im Sinne der Know-how-Bewahrung gew?hrt werden müsste.
Dies wird als Art. 14, Abs. 2a-d in die PVO aufgenommen: ?Von einer ?ffentlichen Ausschreibung kann in den folgenden F?llen ausnahmsweise abgesehen werden:.....“