Diskriminierung
Die ETH Zürich duldet keine Diskriminierung ihrer Angeh?rigen. Jede Person an der ETH Zürich hat das Recht auf Gleichbehandlung und Fairness unabh?ngig von ihrer Gruppenzugeh?rigkeit oder ihren Pers?nlichkeitsmerkmalen.
Kontakt für Betroffene und Ratsuchende
Wenn Sie diskriminiert werden, melden Sie sich! Wir beraten Sie rund um Fragen wie: Wie weiter? Wer unterstützt mich? Welche Schritte sind m?glich? Was gilt es zu beachten?
Die Respektstelle behandelt Ihr Anliegen vertraulich. Gegenüber beteiligten oder beschuldigten Personen bleiben Sie anonym. Auch wenn sich ein Vorwurf gegen Sie richtet, k?nnen Sie das Beratungsangebot in Anspruch nehmen.
Fühlen Sie sich diskriminiert oder im Vergleich mit Ihren Arbeitskolleginnen und -kollegen anders behandelt? Sie haben das Recht, sich zu wehren.
Was k?nnen Sie konkret tun?
- Reagieren Sie m?glichst rasch und bestimmt.
Nehmen Sie diskriminierende Umst?nde nicht einfach hin: Sie haben immer das Recht, sich Ungleichbehandlungen zu widersetzen. - Halten Sie Vorkommnisse schriftlich fest.
Notieren Sie, was, wann, im Beisein von wem und unter welchen Umst?nden geschehen ist. - Holen Sie Hilfe.
Sprechen Sie mit einer Kollegin oder einem Kollegen oder einer vorgesetzten Person über die Diskriminierung. Oder wenden Sie sich an eine unserer Anlaufstellen.
Der Arbeitgeber und somit die/der Vorgesetzte sowie Lehrpersonen haben die Pflicht, für ein sicheres, vertrauens- und respektvolles Arbeits- und Studienklima zu sorgen.
Was k?nnen Sie konkret tun?
- Seien Sie ein Vorbild.
Behandeln Sie alle Ihre Mitarbeitenden und Studierenden gleich fair und begünstigen Sie niemanden. - Stellen Sie klar, dass Sie Diskriminierung nicht tolerieren.
Thematisieren Sie das Betriebsklima in einer Team- und Abteilungssitzung, bzw. sorgen Sie für einen offenen und respektvollem Umgang in Ihren Lehrveranstaltungen. - Schauen Sie nicht weg!
Setzen Sie sich für Ihre Mitarbeitenden ein. Suchen Sie im Verdachtsfall das pers?nliche Gespr?ch mit den Betroffenen.
Die ETH Zürich legt Wert auf eine Kultur des Hinsehens. Alle Angeh?rigen sind aufgefordert, sich aktiv gegen diskriminierendes Verhalten zu engagieren.
- Fragen Sie nach und bieten Sie Unterstützung an.
Suchen Sie das Gespr?ch mit der betroffenen Person und sprechen Sie das Thema explizit an. Fragen Sie nach, ob sich die Person tats?chlich diskriminiert fühlt. Wenn ja, ermutigen Sie sie, sich an eine der Anlaufstellen zu wenden.
Sie k?nnen sich auch selbst von einer der Stellen beraten lassen. Gespr?che werden absolut vertraulich behandelt. - Bringen Sie das Arbeits- oder Studienklima zur Sprache.
Machen Sie das Betriebsklima zum Thema einer Team- und Abteilungssitzung oder sprechen Sie ein diskriminierendes Studienklima einer Lehrveranstaltung an.
Sie wollen Ihre Situation mit den beteiligten Personen kl?ren? Melden Sie sich!
Die Kl?rungsstelle ist für Sie da. Als interne Stelle der ETH Zürich w?hlt sie ein geeignetes Format zur systematischen Kl?rung Ihrer Situation und koordiniert sowie begleitet das gew?hlte Vorgehen – von Moderation oder Mediation über Coachings bis zu Massnahmen zur Kl?rung im Team.
Voraussetzungen
- Mindestens eine beteiligte Person ist Mitarbeiter:in der ETH Zürich.
- Sie wirken konstruktiv an der Kl?rung mit.
Formelle Meldung / externe Abkl?rung
Als Mitarbeiter:in der ETH Zürich k?nnen Sie Vorf?lle von Diskriminierung der Externen Meldestelle melden. Diese führt eine systematische Abkl?rung des Falls mit allen Beteiligten durch und zieht je nach Einsch?tzung Jurist:innen hinzu oder beauftragt juristische Gutachten. Es erfolgt eine Empfehlung an die vorgesetzte Person oder die zust?ndige Stelle.
Voraussetzungen
- Sie sind Mitarbeiter:in der ETH Zürich.
- Sie wirken konstruktiv an der systematischen Abkl?rung mit.
Frist
Die Meldung sollte so schnell wie m?glich erfolgen – in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach dem Vorfall.
Die ETH Zürich versteht unter Diskriminierung die Herabsetzung von Personen wegen ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft, Nationalit?t, Religion, Weltanschauung, sexuellen Identit?t, Behinderung oder ihres Geschlechts.
Diskriminierung verletzt die Würde der betroffenen Person. Menschen werden nicht als Individuen, sondern nur als Mitglieder von Gruppen oder im Zusammenhang mit einem bestimmten Pers?nlichkeitsmerkmal etikettiert und behandelt. Diskriminierung kann bewusst oder unbewusst erfolgen.
- Verbale oder schriftliche ?usserungen sowie Handlungen mit herabwürdigendem Inhalt
wie rassistische Witze, Spott über homosexuelle ETH-Angeh?rige, sexistische Darstellung von Personen in Pr?sentationen oder Videomaterial etc. - Ungleichbehandlung
wie Benachteiligungen im Fall von Schwangerschaft, k?rperlicher Einschr?nkungen, Aufgabenzuteilung oder Bewertung von Prüfungsergebnissen basierend auf Stereotypen (z. B. ?Frauen k?nnen besser zuh?ren.?, ?M?nner sind technisch versierter.?) etc. - Unfaire Arbeitsbedingungen
wie ungerechtfertigte Verweigerung von gleichem Lohn oder Bef?rderungen, Einschr?nkungen beim Besch?ftigungsgrad oder bei den Arbeitszeitregelungen etc.
Das Verbot der Diskriminierung ist in der externe Seite Schweizer Bundesverfassung (Art. 8, Abs. 2) festgeschrieben. Diskriminierende Vorkommnisse haben an der ETH klare personalrechtliche oder disziplinarische Konsequenzen.
Sie haben respektloses Verhalten an der ETH Zürich erlebt oder beobachtet, m?chten aber nicht mit Ihrem Namen auftreten? Lassen Sie es die ETH Zürich anonym wissen.
Bitte beachten Sie: Eine anonyme Meldung leitet kein Kl?rungsverfahren ein. Sie dient dazu, dass die ETH Zürich sich stetig weiterentwickeln kann.