Austritt
Alles rund um den Austritt aus der ETH Zürich.
Unbefristete Arbeitsverh?ltnisse k?nnen von den Angestellten jederzeit unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen aufgel?st werden. Die Arbeitgeberin kann das Arbeitsverh?ltnis nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen ordentlich kündigen.
Sie überreichen das Kündigungsschreiben, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, Ihrer vorgesetzten Person. Von HR Operations erhalten Sie die Kündigungsbest?tigung mit den n?tigen Austrittsformalit?ten.
Die Kündigungsfristen richten sich nach Art. 10 und Art. 12 des Download Bundespersonalgesetzes (PDF, 180 KB) und nach Art. 19 und Art. 20a der Download Personalverordnung (PDF, 1.4 MB).
Bei Fragen wenden Sie sich an die HR Beratung.
Ein befristetes Anstellungsverh?ltnis endet mit Ablauf der definierten Vertragsdauer, sofern nichts Spezielles vereinbart oder vor Fristablauf eine Verl?ngerung umgesetzt wurde. Es muss keine Kündigung erfolgen. HR Operations sendet Ihnen die n?tigen Austrittsformalit?ten.
Bitte beachten Sie: Eine vorzeitige Aufl?sung des Vertrages ist im gegenseitigen Einvernehmen von Mitarbeitenden und vorgesetzter Person m?glich und nur im Einverst?ndnis mit HR Beratung rechtsgültig.
Bei Fragen wenden Sie sich an die HR Beratung.
Aktuell erreichen Frauen das ordentliche Rentenalter mit 64 und M?nner mit 65 Jahren. Infolge der Reform zur Stabilisierung der AHV (Reform AHV 21) gilt ab dem Jahr 2028 für alle Personen in der Schweiz ein einheitliches AHV-Referenzalter von 65 Jahren. Für Frauen der Jahrg?nge 1961 bis 1964 gelten ?bergangsregelungen, welche u. a. eine schrittweise Erh?hung des AHV-Referenzalters vorsehen:
Zudem erhalten Frauen der Jahrg?nge 1961 bis 1969 tiefere Kürzungen bei vorzeitigen Rentenbezügen oder h?here Zuschl?ge bei Rentenbezügen im Referenzalter bzw. bei Rentenaufschüben.
Weitere Informationen zur Pensionierung:
- externe Seite Erkl?rvideo zur Reform AHV 21
- Download Merkblatt zur Pensionierung (PDF, 56 KB)
- Meine Pensionierung in Sicht (ETH-interner Kurs)
- Informationen zur Pensionierung der externe Seite Pensionskasse Publica
- externe Seite Merkblatt 3.01 Leistungen der AHV
Nehmen Sie bitte sechs bis acht Monate vor Ihrer Pensionierung mit Ihrer vorgesetzten Person oder Ihrem:Ihrer HR Partner:in Kontakt auf. Um die administrativen Belange rund um die Pensionierung zu regeln, ben?tigt auch die HR Administration diese Vorlaufzeit.
Noch Fragen? Gerne gibt Ihr:e HR Partner:in Auskunft.
Bitte beachten: Sie müssen sich selbst für die externe Seite Pensionskassen-Rente und / oder für den externe Seite Kapitalbezug sowie für die externe Seite AHV-Rente anmelden.
M?chten Sie auch nach der Pensionierung mit der ETH verbunden bleiben? Besuchen Sie die Webseite der Vereinigung der Pensionierten der ETH Zürich.
Eine vorzeitige Pensionierung oder eine Teilpensionierung ist an der ETH ab 60 Jahren m?glich. Falls Sie in Erw?gung ziehen, sich vorzeitig pensionieren oder teilpensionieren zu lassen, besprechen Sie dies bitte frühzeitig mit Ihrer vorgesetzten Person.
Sollten Sie ein Beratungsgespr?ch mit Ihrem:Ihrer HR Partner:in wünschen, bitten wir Sie, Ihren aktuellen Pensionskassen-Leistungsausweis zum Gespr?ch mitzubringen. Dieser kann im externe Seite online Portal der Publica heruntergeladen werden.
Weitere Hinweise rund um die vorzeitige Pensionierung oder die Teilpensionierung finden Sie auf dem Download Merkblatt zur Pensionierung (PDF, 56 KB).
Zudem empfehlen wir Ihnen den ETH-internen Kurs Meine Pensionierung in Sicht.
Um die administrativen Belange rund um die Pensionierung zu regeln, ben?tigt die HR Administration sechs bis acht Monate Vorlaufzeit.
Bitte beachten: Sie müssen sich selbst für die externe Seite Pensionskassen-Rente und / oder für den externe Seite Kapitalbezug sowie für die externe Seite AHV-Rente anmelden.
M?chten Sie auch nach der Pensionierung mit der ETH verbunden bleiben? Besuchen Sie die Webseite der Vereinigung der Pensionierten der ETH Zürich.
Hinweise für austretende Mitarbeitende
Arbeitszeugnis
Mit der Beendigung des Anstellungsverh?ltnisses erhalten Mitarbeitende (jederzeit) auf Wunsch ein Arbeitszeugnis. Bei einer Anstellungsdauer von weniger als drei Monaten wird in der Regel eine Arbeitsbest?tigung ausgestellt. Im wissenschaftlichen Bereich sind nebst Arbeitszeugnissen auch Referenzschreiben üblich.
Weitere Informationen unter Arbeitszeugnis und Empfehlungsschreiben.
Die Download Checkliste: Austritt (PDF, 78 KB) ist ein Hilfsmittel für HR-Administrierende, um sicherzustellen, dass beim Austritt von Mitarbeitenden wichtige Aufgaben vollst?ndig und rechtzeitig erledigt werden.