Horizon Europe und die ERC-Grants – was für ETH-Forschende jetzt gilt
Seit Januar 2025 dürfen sich ETH-Forschende wieder für die begehrten und wissenschaftlich wichtigen ERC Grants und Projektkoordinationen bei Horizon Europe bewerben. Die EU hat fast alle Ausschreibungen ihrer Forschungsf?rderung für die Schweiz ge?ffnet, aber nicht alle – eine ?bersicht.
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Für die Forschenden an der ETH Zürich und in der gesamten Schweiz hat das Jahr 2025 mit einer erfreulichen Nachricht begonnen: Seit dem 1. Januar 2025 sind sie wieder zu fast allen Ausschreibungen der europ?ischen Forschungs- und Innovationsf?rderung zugelassen. Diese Zulassung betrifft namentlich die renommierten ERC-Grants des Europ?ischen Forschungsrates, die Marie-Sk?odowska-Curie-Massnahmen und die Teilnahme als vollwertige Mitglieder bei Zusammenarbeitsprojekten, inklusive der Leitung (sog. Projektkoordination) solcher Forschungskooperationen in Horizon Europe und Euratom.
Dreieinhalb Jahre lang waren diese Programme für Forschende in der Schweiz nicht zug?nglich – dabei sind sie entscheidend für die wissenschaftliche Karriereentwicklung. Sie unterstützen den Aufbau einer eigenen, international anerkannten Forschungslinie und st?rken nicht nur den europ?ischen Forschungsraum, sondern auch den Forschungsstandort Schweiz. Schliesslich tr?gt diese F?rderung wesentlich dazu bei, dass talentierte Wissenschaftler:innen in die Schweiz kommen, um hier zu forschen. Die ERC-Grants sind in Europa der h?chste Standard für Spitzenforschung und weltweit ein Gütesiegel für exzellente Wissenschaft.
Forschungsf?rderung wieder direkt von der EU
?Wir freuen uns sehr, dass unsere Forschenden wieder an den ERC- und Marie-Sk?odowska-Curie-Ausschreibungen teilnehmen und wieder Forschungskooperationen koordinieren dürfen. Das ist für unsere Forschenden wichtig. Ich danke dem Bundesrat und der Schweizer Verhandlungsdelegation dafür, dass sie diesen Zugang wieder erm?glicht haben?, sagt Christian Wolfrum, Vizepr?sident für Forschung. ?Ich ermutige die ETH-Forschenden, dass sie die Chance nutzen und sich um die europ?ischen F?rdermittel bewerben.?
Seit dem 1. Januar 2025 hat die Europ?ische Union (EU) eine externe Seite ?bergangsregelung aktiviert, die es ETH-Forschenden erm?glicht, an fast allen Ausschreibungen der Programme Horizon Europe, Euratom und Digital Europe teilzunehmen. Obwohl die Schweiz weiterhin kein voll assoziiertes Mitglied der EU-Forschungs- und Innovationsf?rderprogramme ist, hat sich der Status der Forschenden in der Schweiz nun ge?ndert: Sie gelten nun als ?Beneficiary? (dt. ?Begünstigte?) und nicht mehr wie zuvor als ?Associated Partner? (dt. ?Beteiligter Partner?).
Der Beneficiary-Status bedeutet, dass ETH-Forschende wieder als vollwertige und gleichberechtigte Projektpartner:innen an den europ?ischen Forschungsprogrammen teilnehmen und F?rdermittel direkt bei der EU beantragen. Im Gegensatz dazu erhalten ?Associated Partners? keine direkte EU-F?rderung. Von 2021 bis 2024 durften ETH-Forschende zwar an Horizon Europe oder Euratom teilnehmen, aber die Finanzierung musste vom Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation übernommen werden.
Zudem k?nnen sich ETH-Forschende nun wieder als Projektkoordinator:innen bet?tigen. Diese Rolle bietet mehr Gestaltungsspielraum, da eine Projektkoordinator:in die Hauptverantwortung tr?gt und das Konsortium nach aussen vertritt. Im Gegensatz dazu beteiligt sich ein ?Associated Partner? in einer unterstützenden Rolle an der Durchführung von Projektaufgaben.
Strategische, sicherheitsrelevante Bereiche nicht offen
Die Wiederzulassung gilt ab diesem Jahr bis auf Weiteres. Sie ist für das aktuelle, bis 2027 laufende EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizon Europe) dank der EU-?bergangsregelung formell gesichert. Die Schweiz ist jedoch weiterhin nicht voll assoziiert. Bis zur Unterzeichnung eines Assoziierungsabkommens (sog. EU-Programmabkommen, EUPA) bleibt die Schweiz bei Horizon Europe formell ein nicht assoziiertes Drittland.
Daher gibt es immer noch Programme, die für Forschende in der Schweiz nicht zug?nglich sind. So dürfen ETH-Forschende nicht an Programmen teilnehmen, die die EU als strategisch und sicherheitsrelevant einstuft. In Horizon Europe betrifft das namentlich die Quanten- und die Weltraumforschung. Bei Digital Europe sind ETH-Forschende von den sicherheits- und wirtschaftspolitisch relevanten Bereichen Cybersecurity und Halbleiter ausgeschlossen.
Die Forschungs- und Entwicklungsinitiativen der ETH, wie die SwissChips Initiative (zusammen mit der EPFL), die Raumfahrtaktivit?ten von ETH Zürich | Space oder das Quantum Center, ETH Zurich mit seinem Fokus auf Quantenwissenschaften und -technologie bleiben deshalb von grosser Bedeutung. An der Forschungsinfrastruktur ITER, die darauf abzielt, Kernfusion als Energiequelle zu erschliessen, wird sich die Schweiz ab 2026 wieder zu den gleichen Bedingungen wie bis 2020 beteiligen (vgl. externe Seite weitere Informationen).
Mit Beginn der EU-?bergangsregelung enden die ?bergangsmassnahmen des Schweizer Nationalfonds: der SNF hatte im Auftrag des Bundes als ?bergangsmassnahme die SNSF Grants eingeführt. Diese entsprachen weitgehend den europ?ischen ERC-Grants, konnten diese jedoch nicht vollst?ndig ersetzen. Die bereits vergebenen SNSF-Grants werden weitergeführt.
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