Semperaula (HG G 60)
Jede Reservation der Semperaula ben?tigt eine Bewilligung.
Die Semperaula (HG G 60) steht unter Denkmalschutz und steht daher nur in sehr eingeschr?nktem Mass zur Verfügung. Die Schulleitung setzt sich für den Erhalt und die Schonung der Bausubstanz ein.
Für die Nutzung der Semperaula gelten daher spezielle Bestimmungen:
- Es werden vorwiegend interne Veranstaltungen durchgeführt, für die der repr?sentative Rahmen der Aula angebracht ist.
- Die Nutzung für Unterricht und Schulungen ist nicht m?glich.
- Die Verpflegung ist wie in allen Unterrichtsr?umen untersagt.
- Die Semperaula verfügt über 95 Pl?tze in fixer Konzertbestuhlung. Das Aufstellen von Tischen ist nicht gestattet.
- Das Foyer der Semperaula geh?rt zum Raum und kann nicht einzeln reserviert werden. Im Foyer ist die Verpflegung erlaubt.
- Für Veranstaltungen Dritter (externe Veranstalter) ist das Patronat eines Schulleitungsmitglieds zwingend erforderlich. Es gelten die Bestimmungen des Raumbenützungsreglements einschliesslich der Gebührenordnung.
- Podium, Bühnen oder Bühnenelemente sind nicht zugelassen. Dies gilt auch für Elemente und Einrichtungen, die durch externe Unternehmen aufgestellt werden.
- Innerhalb und unmittelbar vor dem Saal sind keine Installationen (Gerüste, Podeste, etc.) zugelassen.
- Der Flügel in der Semperaula darf nur durch ausgebildete Pianisten benutzt werden. Die Bewilligung erteilt die Sektion Bewilligung.
Die ausführlichen Rahmenbedingungen für die Benutzung der Semper Aula sind im Dokument "Nutzungsbestimmungen der Semperaula" zusammengefasst.