Unfallmeldung
Als Führungskraft haben Sie innerhalb der ETH Zürich hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden geschützt wird und Unf?lle verhindert werden.
Sie sind verpflichtet Sicherheitsbeauftragte zu bestimmen und Ihre Mitarbeitenden über wesentliche Punkte bezüglich Sicherheit und Intervention im Ereignisfall zu informieren.
Einen ?berblick über Ihre Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als vorgesetzte Person, finden Sie in dieser Download Suva-Broschüre (PDF, 939 KB).
Unf?lle geschehen pl?tzlich und unbeabsichtigt. Rasche Intervention ist in jedem Fall nützlich. Bei Unf?llen alarmieren Sie daher sofort die interne Notfallnummer 888 oder +41 44 342 11 88, wenn Sie von einem Mobiltelefon aus anrufen.
Für die Meldung eines Unfalls an die SUVA (relevant für ETH-Mitarbeitende mit Arbeitsvertrag) füllen Sie bitte die Unfallmeldung im Meldeportal unter ?Anstellung und Arbeit? aus: Link zum Meldeformular
Studierende und an der ETH-angeh?rige ohne Arbeitsvertrag melden den Unfall bei ihrer jeweiligen Unfallversicherung.
Bei Unf?llen in Laboren und Werkst?tten wird seitens SGU eine Unfallabkl?rung durchgeführt. Bei dieser Ereignisabkl?rung geht es nicht darum, Schuldige zu suchen. Ziel der Unfallabkl?rung ist es, ?hnliche Ereignisse in Zukunft zu vermeiden und das betriebliche Sicherheitssystem zu verbessern.