Nachfolgeregelung für spezielle Sicherheitsfunktionen
Als Mitarbeitende unterstützen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und melden M?ngel, die den Gesundheitsschutz respektive die Arbeitssicherheit beeintr?chtigen.
Sie werden die ETH Zürich bald verlassen und haben eine spezielle Sicherheitsfunktion in Ihrer Organisationseinheit inne, z.B. Biosicherheitsbeauftragte*r (BSO), Gruppensicherheitsvertreter*in (GSV), Laserschutzbeauftragte*r (LSO), Strahlenschutzsachverst?ndiger*in (SSV), oder dezentrale*r Gefahrgutbeauftragte*r (dezentrale*r GGB)? Dann melden Sie den bevorstehenden Austritt bitte rechtzeitig an die untenstehenden Mailadressen. Falls sie bereits wissen, wer Ihre Nachfolge übernimmt, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls mit.