Support Nachteilsausgleiche
Auf dieser Seite finden Sie Informationen, die Sie bei der Umsetzung von Nachteilsausgleichen bei Leistungskontrollen der ETH unterstützen.
Wenn Sie haben, stehen wir von Inclusive Teaching, Assessment and Accessibility (UTL) gerne zur Verfügung.
Im "Informationbrief für Dozierende" ist angegeben, bis wann der_die Studierende Ihnen den Nachteilsausgleich mitgeteilt haben muss.
Wenn der_die Studierende die Frist zur Meldung eines Nachteilsausgleiches an die Examinierenden verstreichen l?sst, besteht kein Rechtsanspruch mehr auf die Umsetzung an dieser Leistungskontrolle.
Fristen
- Informationsbriefe ab 2023:
In der Regel 6 Wochen vor Termin der Leistungskontrolle - Informationsbriefe bis 2022:
In der Regel 4 Wochen vor dem Termin der Leistungskontrolle - In Ausnahmef?llen k?nnen auch andere Fristen angegeben sein.
2023 wurde die Frist um 2 Wochen verl?ngert, um den Dozierenden mehr Vorbereitungszeit zu geben.
Die vor 2023 ausgestellten Informationbriefe behalten ihre Gültigkeit.
Fristen
- Informationsbriefe ab 2023:
In der Regel 6 Wochen vor Termin der Leistungskontrolle - Informationsbriefe bis 2022:
In der Regel 4 Wochen vor dem Termin der Leistungskontrolle - In Ausnahmef?llen k?nnen auch andere Fristen angegeben sein.
Es gibt keine Vorgaben, bis wann die Studierenden detaillierte Angaben erhalten sollen (z.B. Angabe über zus?tzlichen Prüfungsraum).
Tipp, wenn detaillierte Angaben kurz vor der Prüfung vorliegen:
Informieren Sie die Studierenden, bis wann mit den Angaben zu rechnen ist. Dies kann gleichzeitig mit der Best?tigung des Informationsbriefes oder nach Ablauf der Anmeldefrist erfolgen.
Rektoratsr?ume: Verl?ngerung über Raumplanung (AkD)
oder über das Formular Raumanfrage
Wichtige Angaben
- Prüfung (LE-Nummer)
- Datum und Zeit (bei digitalen Prüfungen mit ETH-Rechnern inklusive 1.5 h Vorbereitungszeit und 1 h Nachbereitungszeit)
- Raum der Prüfung
Reservation Rektoratsr?ume über Raumplanung (AkD)
oder über das Formular Raumanfrage
Wichtige Angaben
- Prüfung (LE-Nummer)
- Datum und Zeit (bei digitalen Prüfungen mit ETH-Rechnern inklusive 1.5 h Vorbereitungszeit und 1 h Nachbereitungszeit)
- Raum der Hauptprüfung
- Für Zusatzraum (Unterrichtsr?ume für Prüfungen)
- Ben?tigte Anzahl Prüfungspl?tze
- Geb?ude / N?he zu einem bestimmten Raum / bevorzugter Raum
Im regul?ren Prüfungsraum
- Nein. Alle Kandidierenden müssen die Prüfung gleichzeitig beginnen.
Im Zusatzraum
- Ja. Die Prüfung darf früher gestartet werden, so dass die Zeit für den Nachteilsausgleich vor und nicht wie üblich nach der regul?ren Prüfungszeit liegt.
Zu beachten:
- Die Prüfungsplanstelle muss über den früheren Start nicht informiert werden.
- Der Buchungszeitraum des Raumes muss angepasst werden.
Die SIBU (Schweizerische Fachstelle für Sehbehinderte im beruflichen Umfeld) bietet Unterstützung in der Anpassung von Prüfungen für sehbehinderte Personen.
Zusammenarbeit mit SIBU
- Zwischen der SIBU und der ETH Zürich gibt es eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
- Die Leistungen der SIBU werden von der IV des Studierenden übernommen. Es muss keine weitere Stelle der ETH Zürich informiert werden.
Zeitbedarf für Anpassung der Prüfungsunterlagen durch die SIBU
- Bei Lieferung von .tex Dateien und PDF/Word Dateien mindestens 10 Arbeitstage
- Bei Abholung per USB-Stick verl?ngern sich die Fristen.
Datenübermittlung
- Eine elektronische ?bermittlung efolgt via Polybox und wird koordiniert durch .
- Auf Wunsch holen Mitarbeitende der SIBU die Prüfungsunterlagen vor Ort ab (via mobile Datentr?ger, z.B. USB-Stick).
Prüfungsunterlagen sind vertrauliche Unterlagen im Sinne der Weisung Informationssicherheit. Die Datenübermittlung muss wenn immer m?glich verschlüsselt erfolgen.