Verlängern der Aufenthaltsbewilligung
Informationen zur Verl?ngerung der Aufenthaltsbewilligung nach Studienabschluss zur Stellensuche.
Dies ist der Ablauf für Einwohner/-innen der Stadt Zürich. Falls Sie in einer anderen Gemeinde wohnen, erkundigen Sie sich bitte direkt bei der zust?ndigen Gemeindeverwaltung.
Sie erhalten das Verl?ngerungsformular 5-8 Wochen vor Ablauf der Aufenthaltsbewilligung per Post zugeschickt. Füllen Sie es aus, gehen Sie pers?nlich zu einem der externe Seite 3 Personenmelde?mter in der Stadt Zürich oder zum zust?ndigen Amt in ihrer Gemeinde.
Die Verl?ngerung muss pers?nlich beantragt werden.
In der Regel dauert das Austellen der neuen Aufenthaltsbewilligung 2-3 Monate.
Dokumente
- Ihren Pass / Ihre Identit?tskarte
- Ihre Schweizer Aufenthaltsbewilligung
- Nicht-EU/EFTA-Bürger/innen: Finanzieller Nachweis mit eigenem Kontoauszug (CHF 21'000 für das folgende Studienjahr) einer von der FINMA akzeptierten Bank, einer EU-Bank oder einer Schweizer Bank
- Download Erweiterte Immatrikulationsbest?tigung (PDF, 161 KB) für das neue Semester, s. Informationen unten
- Verl?ngerungsgebühr:
EU/EFTA: CHF 70;
Nicht-EU/EFTA: CHF 102;
Wenn die Biometridaten neu erfasst werden müssen zus?tzlich: CHF 20.
- Wenn Sie umgezogen sind: Neuer Mietvertrag
Erweiterte Immatrikulationsbest?tigung
Das Migrationsamt des Kantons Zürich verlangt bei der Erstausstellung sowie bei der Verl?ngerung Ihrer Aufenthaltsbewilligung die "erweiterte Immatrikulationsbest?tigung" für das kommende Semester.
Die "Download erweiterte Immatrikulationsbest?tigung (PDF, 161 KB)" k?nnen Sie in myStudies herunterladen, sobald Sie sich für das (neue) Semester eingeschrieben haben.
Loggen Sie sich in myStudies ein > Funktionen > Download PDF > Download erweiterte Immatrikulationsbest?tigung (PDF, 161 KB). Beachten Sie, dass die "Standard" Immatrikulationsbest?tigung nicht akzeptiert wird.
Verl?ngerung für die Masterarbeit
Wenn Sie bereits alle ECTS-Kreditpunkte für Ihren ETH-Abschluss erworben haben und nur noch Ihre Masterarbeit schreiben und einreichen müssen, ist es wichtig, dass Sie bei der Verl?ngerung Ihrer Bewilligung anmerken, dass die Masterarbeit für Ihren Abschluss obligatorisch ist.
- Reichen Sie die "Erweiterte Immatrikulationsbest?tigung" ein, die auch im Falle eines Urlaubssemesters gültig ist (nur m?glich, wenn Sie bereits im vorhergehenden Semester für die Masterarbeit in myStudies eingeschrieben und registriert waren).
- Nicht-?EU/EFTA-?Bürger/innen: Finanzieller Nachweis mit eigenem Kontoauszug (CHF 10'500 für das folgende Semester)
H?ufig erhalten Sie eine L-Aufenthaltsbewilligung, welche für weniger als ein Jahr gültig ist.
Studierende mit Visumspflicht
- Studierende mit Visumspflicht, welche w?hrend des Verl?ngerungsprozess ins Ausland reisen: Müssen pers?nlich externe Seite beim Migrationsamt ein Rückreisevisums beantragen.
- Wenn Sie w?hrend des Verl?ngerungsprozess in der Schweiz bleiben, müssen Sie nichts unternehmen.
Umzug
Sollten Sie in dieser Zeit ihre Unterkunft wechseln, beantragen Sie eine externe Seite Postweiterleitung von ihrer alten an die neue Adresse. Da Sie die neue Aufenthaltsbewilligung via eingeschriebener Post erhalten.
Studienzeit in der Schweiz
Für Nicht-EU-/ EFTA-Staatsangeh?rige darf der gesamte Studienaufenthalt in der Schweiz nicht l?nger als 8 Jahre dauern. Ausnahmen sind m?glich, wenn sie einer zielgerichteten Aus- und Weiterbildung dienen (z.B. MSc, Doktorat, Postdoktorat).
Es muss jedoch jeder Fall einzeln vom Staatssekretariat für Migration (SEM) überprüft und bewilligt werden, siehe externe Seite Weisung Aus- und Weiterbildung, S. 9, 2.8. Bewilligungsdauer.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das externe Seite Migrationsamt Zürich oder nutzen Sie das externe Seite Kontaktformular.
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die entsprechenden Beh?rden.