«Wir setzen auf Masken und Distanz»
Am Montag, 31. August startet an der ETH die n?chste Teilphase des Masterplans, die vor allem das Herbstsemester betrifft und bis Ende 2020 dauern soll. Um das Risiko einer Ausbreitung des Coronavirus m?glichst gering zu halten, wird das Tragen von Masken zur Pflicht, sobald man sich in ETH-Geb?uden bewegt. Diese Massnahme gilt bereits ab 24. August.
Sp?testens mit Start des Herbstsemesters werden sich wieder mehr Menschen und unterschiedliche Personengruppen auf dem ETH-必博官网,必博体育 aufhalten. Die Studierenden kehren zurück, auch die Pr?senz der ETH-Mitarbeitenden in den Büros nimmt zu. Ausserdem sind die Geb?ude wieder uneingeschr?nkt für die ?ffentlichkeit zug?nglich.
Risikominimierung mit Masken
?Wir müssen sicherstellen, dass w?hrend des Semesterbetriebs an allen Standorten der ETH Zürich ein unbedenklicher Aufenthalt m?glich ist?, betont ETH-Vizepr?sident Ulrich Weidmann, der Leiter der COVID19-Taskforce. ?Es dürfen keine gesundheitlich kritischen Situationen in den ?ffentlichen Bereichen entstehen.? Der Masterplan für die n?chste Phase tr?gt diesen Forderungen Rechnung.
Wichtigster Punkt: Bereits ab Montag, ab 24. August gilt als vorgezogene Massnahme grunds?tzlich in allen Geb?uden der ETH Zürich und für alle Personen eine Maskenpflicht, wenn sie sich von einem Ort zum anderen bewegen. Sobald sie an ihrem Bestimmungsort angekommen sind, sei das der Arbeitsplatz, der Lernplatz oder der Mittagstisch, kann die Maske abgenommen werden. Die Maskenpflicht gilt auch für kleine Wege, wie z.B. dem Weg zum WC, in ein anderes Büro oder wenn man in Warteschlangen steht. Innerhalb von Bürogemeinschaften muss keine Maske getragen werden, auch dann nicht, wenn man aufsteht und zum Drucker oder zur Kaffeemaschine geht. Im Aussenraum wird ebenfalls empfohlen, eine Maske zu tragen, insbesondere in Wartezonen, in denen der Abstand nicht immer eingehalten werden kann.
In den Gastrobetrieben, die weiter hochgefahren werden, müssen ebenfalls Masken getragen werden, bis man am Tisch sitzt. Maskenpflicht gilt auch für die Detailh?ndler auf dem 必博官网,必博体育 wie den Coop oder den ETH Store. Wichtig ist: Die Maskenpflicht ersetzt die Distanzregel nicht. Wann immer m?glich müssen 1.5 Meter Abstand eingehalten werden. Um Ansammlungen zu vermeiden, sollten Personen, die in ihrer Zeitplanung flexibel sind, Stosszeiten meiden. Signalisationen in Ankunfts- und Abfahrtsbereichen und Wartezonen, die die n?tige Distanz sicherstellen, gilt es zu beachten. Der ASVZ wird sein Sportprogramm ebenfalls mit geeigneten Schutzkonzepten anbieten.
?Es wird für uns alle ein anspruchsvolles Herbstsemester werden. Aber mit verantwortungsvollem Handeln werden wir es trotz der schwierigen Umst?nde gemeinsam schaffen, produktiv und erfolgreich zu sein? Ulrich Weidman, ETH-Vizepr?sident und Leiter der Taskforce
Herbstsemester: Mix aus Pr?senz und Online-Lehre
Wo die Schutzmassnahmen eingehalten werden k?nnen, soll ab dem Herbstsemester wieder der Pr?senzunterricht stattfinden. Allerdings werden die Unterrichtsr?ume nur zu maximal 50 Prozent belegt und die Veranstaltungen in der Regel auch online angeboten. Vorlesungen mit mehr als 100 Studierenden werden in der Regel online durchgeführt. Derzeit werden noch die detaillierten Schutzkonzepte für die einzelnen Veranstaltungen erarbeitet, die die maximale Personenbelegung darlegen. M?glich ist, dass in manchen Lehrveranstaltungen aufgrund der Gegebenheiten eine Maske getragen werden muss. ?Wir wollen, dass die Pr?senz auf dem 必博官网,必博体育 so hoch wie m?glich ist. Wenn dafür eine Maske getragen werden muss, so scheint uns dies eine vertretbare Einschr?nkung?, sagt Weidmann.
Da niemand weiss, wie sich die Situation in den n?chsten Monaten entwickelt, wurde bei der Planung berücksichtigt, dass die Lerneinheiten und Leistungskontrollen soweit m?glich auch dann durchgeführt werden k?nnen, wenn im Laufe des Herbstsemesters aufgrund von beh?rdlichen Vorgaben der Pr?senzunterricht noch st?rker eingeschr?nkt oder eingestellt werden muss. In diesem Fall müssen die Dozierenden erneut umgehend auf vollst?ndig digitalen Unterricht umstellen k?nnen.
Für ?bungen und Praktika werden, namentlich im Basisjahr, über alle F?cher hinweg sogenannte ?Bubbles? gebildet, d.h. definierte Gruppen von maximal 25 Studierenden. Die Zusammensetzung der Bubbles gilt für das gesamte Semester und bei ihnen darf die Raumbelegung auch über 50% liegen.
Alle Vorgaben für die Leistungskontrollen, darunter auch Laborkurse, Feldkurse oder Studienarbeiten, werden in der neuen Corona-Weisung zur Lehre HS2020/FS2021 geregelt.
Rückkehr in die Büros und Labore
?Auch wenn die Infektionszahlen leider wieder steigen, stufen wir die Entwicklung in der Schweiz und im Kanton Zürich im Moment zwar als sehr labil, aber noch beherrschbar ein. Die Pr?senz an der Hochschule ist für Studierende und Mitarbeitende grunds?tzlich m?glich?, sagt Ulrich Weidmann. ?Home-Office wird zwar in Zukunft eine übliche Arbeitsform an der ETH bleiben. Doch für Kreativit?t, innovativen Austausch und Pflege der gemeinsamen Werte der ETH Zürich bleibt der direkte Kontakt unersetzlich.?. In der momentan sehr unsicheren Phase sind die Vorgesetzten gefordert die Schutzkonzepte für ihre Abteilungen und Gruppen vernünftig anzuwenden.
Natürlich müssen auch in den Büros die Distanz- und Hygieneregeln eingehalten werden. Dies bedeutet, dass es auch weiterhin Home-Office im Turnus geben wird, damit z.B. Grossraumbüros nicht die maximale Anzahl von Mitarbeitenden überschreiten. Wie bisher müssen einer Person am Arbeitsplatz 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen und der Abstand zum n?chsten Arbeitsplatz 1.5 Meter betragen. Jeder Raum mit mehr als einem anwesenden Mitarbeitenden muss, wo dies m?glich ist, stündlich w?hrend 5 bis 10 Minuten gelüftet werden.
Bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz ist darauf zu achten, dass gegenseitige Stellvertretungen sichergestellt sind und Teams und Gruppen auch funktionsf?hig bleiben, wenn sie von Infektionsf?llen respektive Quarant?nemassnahmen betroffen sind. Angeh?rige von Risikogruppen vereinbaren mit ihren Vorgesetzten individuelle L?sungen.
In Arbeitssituationen, in denen die Belegungsvorgaben aus baulichen oder anderen Gründen nicht eingehalten werden k?nnen, beispielsweise in speziellen Laboren, in einer Fahrerkabine oder einer Werkstatt, muss eine Maske getragen werden.
M?glichst kurze Meetings mit Pr?senzlisten
Physische Sitzungen innerhalb von Teams und auch teamübergreifend sind wieder m?glich, aber sie sollten nicht l?nger als 1 ? Stunden dauern. Nach jeder Sitzung oder in den Pausen muss das Sitzungszimmer w?hrend mindestens 15 Minuten leer stehen und, sofern Fenster vorhanden sind, gut gelüftet werden. Für Sitzungszimmer gilt weiterhin eine Minimalfl?che von 4 Quadratmeter pro Person. Die maximale Belegung der buchbaren R?ume ist jeweils an der Eingangstüre vermerkt. Zu Beginn und am Ende der Sitzungen werden die Tischfl?chen von den Teilnehmenden gereinigt.
Für ein m?gliches Contact Tracing ist es wichtig, dass bei jeder Sitzung eine Liste s?mtlicher Teilnehmenden mit Datum und Sitzungsdauer erstellt wird. Verantwortlich dafür ist die Sitzungsleitung. In Labors und Werkst?tten ist ein Logbuch für gelegentliche und ausserordentliche Belegungen zu führen. Bei informellen Treffen mit G?sten sind die Kontaktdaten und das Datum festzuhalten.
Veranstaltungen grunds?tzlich wieder m?glich
Ab 31. August sind an der ETH Veranstaltungen wieder m?glich. Es gelten die Rahmenbedingungen aus den Weisungen zu Veranstaltungen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Einreichung eines Schutzkonzeptes. Allgemein gilt, dass die Hygienemassnahmen eingehalten und alle Teilnehmenden registriert werden müssen, damit eine Nachverfolgung m?glich ist. ?Der Wunsch, wieder Veranstaltungen durchführen zu k?nnen, ist gross. Das sehen wir an den vielen Anfragen, aber wir müssen realistisch bleiben. Unser Raumangebot wird durch die Distanz-und Hygienevorgaben sehr eingeschr?nkt sein, da jetzt viel mehr Platz für Lehrveranstaltungen gebraucht wird. Diese haben selbstverst?ndlich Priorit?t?, sagt Ulrich Weidmann. Insbesondere im Hauptgeb?ude wird es, aufgrund der baulichen Gegebenheiten, schwierig sein, gr?ssere Veranstaltungen durchzuführen. ?Veranstaltungen, die auf dem 必博官网,必博体育 H?nggerberg geplant werden, haben sicher eine bessere Chance bewilligt zu werden?, betont Weidmann.
Reisen bleibt schwer planbar
Für die Planung von Reisen ins Ausland - egal ob privat oder dienstlich - gilt als Grundlage die externe Seite Liste des Bundes der Staaten oder Gebiete mit erh?htem Ansteckungsrisiko. Diese Liste, die regelm?ssig aktualisiert wird, und das Download ETH-interne Merkblatt (PDF, 129 KB) müssen für Reise-Entscheidungen konsultiert werden. ?Wir empfehlen bei Reisen ins Ausland nach wie vor grosse Zurückhaltung?, h?lt Ulrich Weidmann fest. Bei Einreise aus Staaten oder Gebieten mit erh?htem Ansteckungsrisiko (für die Klassifizierung als Staat oder Gebiet mit erh?htem Ansteckungsrisiko ist der Zeitpunkt der Rückreise massgebend) in die Schweiz, gilt eine zehnt?gige Quarant?ne. Diese ist den kantonalen Beh?rden des Wohnsitzes zu melden. Ebenso sind die Vorgesetzten zu informieren. Zus?tzlich ist zu beachten, dass bei der Rückkehr an die ETH w?hrend weiterer vier Tage das permanente Tragen einer Maske stark empfohlen wird. Diese Regelungen gelten auch für Studierende.
Von Dienstreisen oder Studienaufenthalten in Staaten mit erh?htem Ansteckungsrisiko wird stark abgeraten. Wann immer m?glich sollen Reisen verschoben werden, bis das Risiko nicht mehr besteht. Ist dies nicht m?glich, braucht es die Bewilligung durch die Vorgesetzten und das Einverst?ndnis des Mitarbeitenden. Wenn Studierende für sich selber Auslandsaufenthalte organisieren (zum Beispiel für Master-Arbeiten, Praktika oder ein Gaststudium), erfolgt dies eigenverantwortlich.
Ein Austauschstudium an einer Partnerhochschule der ETH Zürich ist momentan nur an einer reduzierten Anzahl Hochschulen innerhalb Europas m?glich. Dafür zust?ndig ist die Mobilit?tsstelle.
Exkursionen und Retreats sind unter Einhaltung aller Vorgaben grunds?tzlich zul?ssig (siehe auch Download Merkblatt Leitlinien für die Planung und Durchführung von Exkursionen (PDF, 159 KB)). Bei ?bernachtungen müssen Zimmer mit Einerbelegung gebucht werden, da die Ansteckungsgefahr in Mehrbettzimmern als zu hoch bewertet wird.
?Es wird für uns alle ein anspruchsvolles Herbstsemester werden. Aber mit verantwortungsvollem Handeln werden wir es trotz der schwierigen Umst?nde gemeinsam schaffen, produktiv und erfolgreich zu sein?, ist Ulrich Weidmann überzeugt.
Townhall zum Herbstsemester
Ulrich Weidmann, Vizepr?sident für Infrastruktur und Rektorin Sarah Springman sowie die Mitglieder der ETH-COVID19-Taskforce werden Anfang September in einer virtuellen Townhall für Fragen rund um den aktuellen Masterplan und das Vorgehen im Herbstsemester zur Verfügung stehen. Eine Einladung mit den Detailinformationen folgt per Mail.
Wichtige Links
- Download vertical_align_bottom Masterplan 3.3 gültig ab 31.8.2020
- Download vertical_align_bottom Weisung für das Herbstsemester 2020
- chevron_right Weisung zur Durchführung von Veranstaltungen an der ETH
- Download vertical_align_bottom Merkblatt zu Reisen (PDF, 129 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt zur Planung und Durchführung von Exkursionen (PDF, 159 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt zur Kommunikation von Krankheitsf?llen bei Mitarbeitenden