Teilrevidierte Personalverordnung per 1. Januar 2022
Nach der Teilrevision per 1. Oktober 2020 wurde die Personalverordnung für den ETH-Bereich (PVO-ETH) einer weiteren Revision unterzogen, die per 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Dies, um den Auflagen des Bundes und den gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen.
S?mtliche ?nderungen der PVO-ETH per 1. Januar 2022
Lesen Sie weitere Informationen zu den ?nderungen hier. Ausführliche Erl?uterungen zu den Anpassungen der teilrevidierten PVO-ETH per 1. Januar 2022 finden Sie hier.
Wichtigste ?nderungen auf einen Blick
Die untenstehenden Punkte fassen die wichtigsten ?nderungen der teilrevidierten PVO-ETH per 1. Januar 2022 kurz zusammen.
Vaterschaftsurlaub: von 10 auf 20 Arbeitstage erh?ht
Per 1. Januar 2021 wurde in der Schweiz der zweiw?chige Vaterschafts?urlaub eingeführt. Die Bundesverwaltung verdoppelt per 1. Januar 2022 den Vaterschaftsurlaub auf 20 Arbeitstage und dehnt diesen auf gleichgeschlechtliche Paare aus.
Den Anspruch auf 20 Tage bezahlten Urlaub haben somit auch Adoptiveltern als auch Eltern in der eingetragenen Partnerschaft.
Wahlm?glichkeit für Frauen, bis zum 65. Altersjahr zu arbeiten
Mitarbeiterinnen, die über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten wollen, haben neu den Anspruch bzw. das Wahlrecht, das Arbeitsverh?ltnis zu den gleichen Anstellungsbedingungen bis l?ngstens zur Vollendung des 65. Altersjahrs weiterzuführen. Dabei gilt es zu beachten, dass der Anspruch sp?testens sechs Monate vor Vollendung des 64. Altersjahrs geltend zu machen ist.
Besch?ftigung über das ordentliche Rücktrittsalter hinaus
Die demografische Entwicklung, die bei vielen Men?schen im Alter anhaltende Arbeitsf?higkeit sowie die Entwicklung des Arbeitsmarktes bewirkt, erfordern flexiblere Regelungen rund um den Altersrücktritt.
Wie bisher besteht die M?glichkeit über das ordentliche Rücktrittsalter hinweg zu arbeiten (bis maximal zur Vollendung des 70. Altersjahrs). Dazu ist ein Antrag der vorgesetzten Stellen, mit einer begründeten Notwendigkeit der ETH Zürich vorausgesetzt. Eine allf?llige Verl?ngerung dient der befristeten ?berbrückung und darf eine Neubesetzung der Stelle nicht behindern.
Treuepr?mie zum 5. Dienstjubil?um wird abgeschafft
Aufgrund der Auflage des Bundes muss die Treuepr?mie für Mitarbeitende, die ihr 5. Dienstjubil?um feiern, abgeschafft werden. Mitarbeitende, die ihr 5. Dienstjubil?um am 1. Januar 2022 haben, werden letztmalig diese Treuepr?mie erhalten. Die anderen Dienstjubil?en bleiben unver?ndert.
?berbrückungsrente im Zusammenhang mit einer frühzeitigen Pensionierung
Aufgrund der Vorgabe des Bundesrats, die PVO-ETH mit den Regelungen der Bundesverwaltung zu harmonisieren, musste diese Regelung angepasst werden.
Der Empf?ngerkreis der ?berbrückungsrente, das Bezugsalter ab frühestens 62 Jahre wie auch der Anteil der Finanzierung durch den Arbeitgeber wird stark eingeschr?nkt.
Damit Frühpensionierungen im Rahmen des Sozialplans sowie bei einvernehmlicher Aufl?sung des Arbeitsverh?ltnisses ab Alter 60 auch weiterhin m?glich sind, werden diverse Artikel angepasst, die die Leistungen bei einer einvernehmlichen Aufl?sung des Arbeitsverh?ltnisses regeln.
Dabei gilt folgende ?bergangsbestimmung: Mitarbeitende, die vor dem 1. Januar 2022 das 59. Altersjahr vollendet haben und sich sp?testens am 1. Januar 2025 vorzeitig pensionieren lassen, k?nnen die ?berbrückungsrente nach bisheriger Regelung in Anspruch nehmen.
Berufsinvalidenrente wird abgeschafft
Der Bund hat die Berufsinvalidenrente bereits per 1. Januar 2020 abgeschafft und die Auflage erteilt, diese ebenfalls in der PVO-ETH aufzuheben. Aufgrund der heute verbesserten Integrations- und Umschulungsmassnahmen ist die Berufsinvalidenrente (ehem. Art. 39a PVO-ETH) nicht mehr zeitgem?ss. Die Berufsinvalidenrente wurde einst geschaffen, um Personen, die aufgrund eines Vorfalls ihren seltenen, spezifischen Beruf nicht mehr ausführen konnten, aufzufangen – obwohl eine Arbeitsf?higkeit infolge Umschulung vorhanden war. Heute greifen die Versicherungen und die üblichen Integrations- und Umschulungsmassnahmen bei solchen F?llen, weswegen die Berufsinvalidenrente aufgehoben wird.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei allf?lligen Fragen wenden Sie sich bitte an die Personalberatung.
Die teilrevidierte Download PVO-ETH (PDF, 226 KB) per 1. Januar 2022, s?mtliche ?nderungen sowie Download ausführlichere Informationen (PDF, 227 KB) zu den Anpassungen und Konkretisierungen finden Sie hier.