Gesuche um Ausnahmeregelungen
Studierende in besonderen Studiensituationen k?nnen ein Gesuch um individuelle Anpassung der Studienbedingungen (Ausnahmeregelung) einreichen.
Informieren Sie sich rechtzeitig über die von Ihnen angestrebte Ausnahme?regelung, die für die Gesuchstellung erforderlichen Unterlagen sowie die geltenden Fristen und Rechtsgrundlagen.
Die Bearbeitung eines Gesuchs dauert in der Regel zwei bis vier Wochen. Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt. ETH-Studierende erhalten den Entscheid an ihre offizielle ETH-Mailadresse zugestellt.
Auf versp?tet eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
Studierende, die aus wichtigen Gründen mit einer Studienfrist in Konflikt geraten, k?nnen ein begründetes Gesuch um Fristverl?ngerung einreichen. Die Verl?ngerung einer Studienfrist stellt einen Ausnahmeentscheid dar, der den erfolg?reichen Studienabschluss unterstützen soll, wenn individu?elle, besonders erschwerende Umst?nde eintreten.
Eine Verl?ngerung der Studienfrist wird nur in gut begründeten F?llen gew?hrt und kann an zus?tzliche Bedingungen geknüpft sein.
Sollte sich ein allf?lliger Konflikt mit einer Studienfrist abzeichnen, ist es dringend empfohlen, sich frühzeitig von der Fachberatung des zust?ndigen Studiengangs und/oder vom Beratungs- & Coachingzentrum beraten zu lassen.
Mit dem Formular geschützte Seite Gesuch um Studienfristverl?ngerung k?nnen Sie eine Verl?ngerung beantragen.
Ein vollst?ndiges Gesuch beinhaltet folgende Dokumente:
- ausgefülltes Antragsformular
- schriftliche Begründung mit entsprechenden Belegen
Das Gesuch mit allen Beilagen muss termingerecht, d.h. bis sp?testens zum Stichtag, eingereicht werden. Gesuche gelten als termingerecht eingereicht, wenn der vollst?ndige Antrag bis sp?testens 24:00 Uhr des Stichtags hochgeladen wurde.
Schriftliche Begründung
Verfassen Sie eine kurze, schriftliche Begründung zuhanden des Prorektors Studium.
- Nennen Sie die Gründe, weshalb es Ihnen nicht m?glich ist, in der noch verbleiben?den Studienfrist die für die Studienstufe n?tigen Kre?ditpunkte zu erwer?ben. Legen Sie den Fokus auf die gesamte Studien?zeit und nicht nur auf das letzte Semester.
- Legen Sie für die Gründe entsprechende Belege bei.
- Ist die Bachelor- oder Master-Arbeit ausstehend und sind Sie zurzeit erst dabei, die Ausführung der Arbeit zu planen, so legen Sie entsprechende Unterlagen bei, z.B. den Mailwechsel zwischen Ihnen und dem/der Professor:in, den/die Sie angefragt oder kontaktiert haben.
Verl?ngerung der Gesamtstudienfrist
Ist bereits vor Beginn oder im Laufe des Semesters ersichtlich, dass die für den Diplom?antrag erforderlichen Kreditpunkte nicht mehr erworben werden k?nnen, muss das Gesuch bis sp?testens zum Termin A eingereicht werden.
Werden im Laufe des Semesters voraussichtlich alle für den Diplomantrag noch aus?stehenden Kreditpunkte erworben, soll kein vorsorgliches Gesuch eingereicht werden. Wird jedoch nach der Notenbekanntgabe klar, dass einzelne Leistungskontrollen nicht bestanden wurden, und besteht zudem die M?glichkeit, dass die noch ausstehenden Kreditpunkte durch Wiederholung der Leistungskontrollen erworben werden k?nnen, muss das Gesuch bis sp?testens zum Termin B eingereicht werden.
Fristen für die Einreichung
Verl?ngerung der Basisprüfungsfrist
Die Basisprüfungsfristen sind in myStudies unter ?Letztm?gliche Termine? aufgeführt: Basisprüfung 1. Versuch/Basisprüfung Wiederholung.
Ist bereits vor Beginn oder im Laufe des Semesters ersichtlich, dass die Basisprü?fungs?frist nicht eingehalten werden kann, muss ein begründetes Gesuch um Verl?ngerung der Basisprüfungsfrist bis sp?testens zum Endtermin der Prüfungsanmeldung (Termin A) eingereicht werden.
Wird erst nach der Notenbekanntgabe klar, dass die Basisprüfungsfrist nicht eingehalten werden kann, muss das Gesuch bis sp?testens zum Termin B eingereicht werden.
Fristen für die Einreichung
Verl?ngerung der Auflagenfrist
Auflagenfristen sind in myStudies unter ?Letztm?glicher Termin? aufgeführt:
Auflagen 1. Versuch/Auflagen erfüllt.
Die Fristen für das Erfüllen von Auflagen für die Zulassung zum Master-Studium werden grunds?tzlich nicht verl?ngert. Ausnahmen k?nnen nur aus wichtigen Gründen, insbeson?dere Krankheiten oder Unfall bewilligt werden.
Der Nachteilsausgleich erm?glicht Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten ein benachteiligungsfreies Studium. Massnahmen zum Nachteilsausgleich bestehen in der Regel aus modifizierten Prüfungsbedingungen (z.B. Prüfungszeitverl?nge?rung oder Verwendung bestimmter Hilfsmittel). Die inhaltlichen Lernziele bleiben unver?ndert.
Studierende, die einen Nachteilsausgleich beantragen wollen, müssen sich vorg?ngig zur Gesuchstellung vom Beratungs- & Coachingzentrum hinsichtlich m?glicher Ausgleichs?massnahmen beraten lassen.
Nach erfolgter Beratung k?nnen Sie mit dem geschützte Seite Formular Gesuch um Nachteilsausgleich einen Nachteilsausgleich beantragen.
Ein vollst?ndiges Gesuch beinhaltet folgende Dokumente:
- ausgefülltes Antragsformular
- fach?rztliches Zeugnis
- falls vorhanden: Entscheide zu früheren Nachteilsausgleichen an anderen Bildungsinstitutionen
Fach?rztliches Zeugnis
Das Arztzeugnis muss darlegen, inwiefern Ihre Behinderung oder chronische Erkrankung im Studium zu Nachteilen führt, und m?gliche Massnahmen beschreiben, mit denen die angeführten Nachteile ausgeglichen werden sollen.
Voraussetzung für m?gliche Ausnahmeregelungen ist der Besitz einer externe Seite Swiss Olympic Card (Gold, Silber, Bronze, Elite oder Talent National). Nicht unter die Regelung ?Studium und Spitzensport? fallen Leistungssportler:innen ohne Swiss Olympic Card, die sich beispielsweise in einer sportlichen Profikarriere im Sinne einer Erwerbst?tigkeit mit regul?rem Einkommen befinden.
Lassen Sie sich frühzeitig, das heisst wenn m?glich vor Aufnahme des Studiums an der ETH Zürich, vom Beratungs- & Coachingzentrum bezüglich der Vereinbarkeit von Studium und Spitzensport sowie m?glicher Flexibilisierungsmassnahmen beraten.
Studienanpassungen für Studierende mit Status Spitzensport werden für jede Studien- bzw. Prüfungsstufe bzw. obligatorische Praktika und die Master-Arbeit separat geprüft. M?gliche Ausnahmeregelungen/Studienanpassungen finden Sie im Download Merkblatt zur Vereinbarkeit von Studium und Spitzensport an der ETH Zürich (PDF, 123 KB). Inhaltliche Studien- und Prüfungserleichterungen sind ausgeschlossen. Ebenso ist es nicht m?glich, aufgrund von Spitzensport Prüfungen terminlich vorzuziehen, den Prüfungsmodus zu ?ndern oder Fernprüfungen abzulegen.
Die sehr unterschiedlichen Bedürfnisse erfordern eine zeitnahe sowie sport-, trainings- und wettkampfabh?ngige Planung. Eine Ausnahmeregelung, z.B. für die Prüfungs??ablegung oder für eine Verl?ngerung der maximalen Studiendauer, muss daher individuell erarbeitet werden. Die n?tige Planung soll, wenn m?glich, schon zu Beginn des Studiums in Zusammenarbeit mit der Fachberatung des betreffenden Studiengangs erstellt werden.
Den Status Spitzensport sowie konkrete Flexibilisierungsmassnahmen k?nnen Sie mit dem Formular geschützte Seite Gesuch um Status Spitzensport/Flexibilisierung z.H. des Prorektors Studium beantragen.
Ein vollst?ndiges Gesuch beinhaltet folgende Dokumente:
- ausgefülltes Antragsformular
- Begründung, falls erforderlich auch mit zus?tzlichen Ausführungen der Studienfachberatung
- vorgeschlagene Studiums- und Prüfungsplanung für die entsprechende Studienstufe
- Trainings- und Wettkampfplan
- Kopie der gültigen Swiss Olympic Card
Wichtige Hinweise
- Bei einem Gesuch um Aufteilung von Prüfungsbl?cken auf verschiedene Prüfungs??ses?sionen resp. Studienjahre (z.B. für das zweite oder dritte Bachelorjahr) muss bei der Studienplanung auch die geltende Studienfrist miteinbezogen werden. Sollte eine Studienfristverl?ngerung notwendig werden, so muss diese gleichzeitig beantragt werden. Dabei gelten dieselben Informationen, Vorgaben und Termine wie für alle Studierenden.
- Jedes Gesuch um Status Spitzensport wird individuell geprüft wird. Der resultierende Einzelentscheid ist nicht auf andere Studierende übertragbar.
- Studierende mit Status Spitzensport sind verpflichtet, die ETH Zürich zu informieren, wenn die Voraussetzungen für den Status nicht mehr erfüllt sind (z.B. bei Ablauf bzw. Nichterneuerung der Swiss Olympic Card, Rücktritt, freiwilliger oder unfreiwilliger Auszeit).
Wenn Sie als künftige:r Bachelor-Student:in einen Milit?r-, Zivil- oder Zivilschutz?dienst verschieben wollen, der sich mit Ihrem Studienbeginn überschneidet, k?nnen Sie ein Gesuch um Dienstverschiebung einreichen. Allenfalls empfiehlt es sich, vorg?ngig eine Beratung des Beratung & Coachingzentrums in Anspruch zu nehmen.
Ein vollst?ndiges Gesuch um Dienstverschiebung beinhaltet folgende Dokumente:
- ausgefülltes Antragsformular
- Dienstverschiebungsgesuch von Armee, Zivildienst oder Zivilschutz
Nach positiver Beurteilung Ihres Gesuchs senden wir Ihnen den von uns unterschriebenen Formularteil zurück. In der Folge leiten Sie Ihr von der ETH Zürich unterstütztes Dienstverschiebungsgesuch direkt an die zust?ndige Stelle von Armee, Zivildienst oder Zivilschutz weiter.
Für weitere Gesuche sowie allgemeine Anfragen zu Ausnahmeregelungen im Studium benutzen Sie bitte das Formular Anfrage an die Studienadministration.