Urlaub

Wer der ETH ein oder zwei Semester fernbleiben muss, kann sich beurlauben lassen. M?gliche Gründe sind obligatorische Praktika, Krankheit, Milit?r- oder Zivildienst.

Eine Beurlaubung kann in der Regel für maximal zwei aufeinanderfolgende Semester ausgesprochen werden. Für die Erteilung einer Ausnahme?be?willigung muss bei der Kanzlei ein begründeter Antrag eingereicht werden.

Falls Sie finanzielle Unterstützung (Stipendien, Kindergeld etc.) erhalten, kl?ren Sie mit der zust?ndigen Stelle, ob die Unterstützung auch w?hrend des Urlaubsemesters gew?hrt wird.

Die Einschreibung in ein Urlaubssemester ist für die Didaktische Ausbildung nicht m?glich.

Studienfristen

Die Studienfristen werden durch die Einschreibung in ein Urlaubs?semester weder unterbrochen noch verl?ngert.

Erstes Studienjahr

Das erste Studienjahr muss regul?r absolviert werden, um den Stoff für die Basisprüfung zu erarbeiten.

Im ersten Semester ist kein Urlaub m?glich.

Im zweiten Semester ist die Einschreibung in ein Urlaubssemester nur bei einem Studiengangwechsel zum Folgesemester m?glich. In diesem Fall müssen Sie ein entsprechendes schriftliches und begründetes Gesuch bei der Kanzlei einreichen.

Studierende mit herk?mmlicher Basisprüfung

Planen Sie, das Basisjahr freiwillig zu wiederholen, ohne dass die Basisprüfung unmittelbar nach dem zweiten Semester abgelegt wird, ist die Einschreibung in ein Urlaubsemester nicht zu empfehlen.

Ein Gesuch um Basisprüfung-Fristverl?ngerung kann nur einmal und nur nach der erstmaligen Absolvierung des Basisjahres bei der Prüfungsplanstelle eingereicht werden.
Dies gilt nicht für Studierende, die die aufgeteilte Basisprüfung absolvieren.

Studierende mit bestandener Basisprüfung

Nach Absolvierung der Basisprüfung sind in der Regel maximal zwei aufeinanderfolgende Urlaubssemester m?glich.

Studierende mit ausl?ndischem Bachelor-Abschluss, die gem?ss Zulassungsentscheid zugelassen worden sind, k?nnen im ersten Semester kein Urlaubssemester beantragen.

Eine Ausnahme kann auf Gesuch hin gew?hrt werden, wenn es sich um ein obligatorisches Praktikum handelt. Dies muss vom zust?ndigen Studiensekretariat best?tigt werden.

Das vollst?ndige Gesuch muss bis sp?testens Ende der vierten Semesterwoche per E-Mail bei der Kanzlei () eintreffen.

Beurlaubte Studierende bleiben immatrikuliert.

Regul?re Einschreibefrist

Die Semestereinschreibung muss innerhalb der regul?ren Einschreibe??frist in myStudies vorgenommen werden. W?hlen Sie im Einschreibefenster die Option ?Urlaub beantragen?.

Bei Versp?tung wird eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben. Wer sich trotz erfolgter Mahnung nicht einschreibt, wird exmatrikuliert.

Nach erfolgter Einschreibung steht die Immatrikulationsbest?tigung (mit Urlaubsvermerk) für eine gewisse Zeit auf myStudies zum Download bereit. Wir empfehlen, dass Sie sich die Immatrikulationsbest?tigung für den zukünftigen Gebrauch umgehend abspeichern!

Falls Sie finanzielle Unterstützung (Stipendien, Kindergeld etc.) erhalten, kl?ren Sie mit der Beh?rde vorg?ngig ab, ob die Unterstützung auch w?hrend des Urlaubsemesters gew?hrt wird.

Wer sein Studium ab- oder unterbrechen will, beachte die Informationen unter Austritt/Exmatrikulation

Kein Schulgeld

Beurlaubte Studierende bezahlen kein Schulgeld, sondern nur die obligatorischen Semesterbeitr?ge von total CHF 74.00 und allf?llige freiwillige Semesterbeitr?ge.

ETH-Karte

Die ETH-Karte bleibt w?hrend des Urlaubs gültig.

Sie k?nnen w?hrend des Urlaubssemesters Lerneinheiten belegen.

Gebühren

Pro belegte Semesterwochenstunde werden CHF 60.00 in Rechnung gestellt (siehe Vorlesungsverzeichnis unter ?Umfang?).  

Maximalbetrag:

  • CHF 730.00

Umfangreiche Lerneinheiten und Arbeiten

Wer mehr als 12 Semesterwochenstunden belegt (z.B. Wahlfach- oder Semesterarbeit/en), schreibt sich am besten in ein regul?res Semester ein. Denn bei solcher Belegung wird das ganze Schulgeld in Rechnung gestellt. Beachten Sie daher im Vorlesungsverzeichnis den ?Umfang? der Lerneinheit/Arbeit.

Bachelor- / Master-Arbeit

Für die Bachelor- bzw. Master-Arbeit wird das ganze Schulgeld f?llig. Die Arbeit muss daher in einem regul?ren Semester belegt werden, und zwar in demjenigen Semester, in dem die Arbeit mehrheitlich durchgeführt wird.

Leistungskontrollen

Leistungskontrollen ablegen ist grunds?tzlich m?glich.

Kurse am Sprachenzentrum oder Module an der UZH

Wer am Sprachenzentrum Kurse besuchen oder beispielsweise an der Universit?t Zürich Module belegen m?chte, muss regul?r eingeschrieben sein.

Der Diplomantrag kann auch im Urlaubssemester gestellt werden.

Studierende, die wegen Krankheit, Unfall, Milit?rdienst, Todesfall im engsten Familienkreis oder anderen Gründen dem Unterricht mehr als eine Woche fernbleiben müssen, kl?ren dies direkt mit den betroffenen Dozierenden.

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