Während der Prüfungssession
Kontaktstelle für alle Probleme vor und w?hrend der Prüfungssession:
Prüfungsplanstelle, Tel. 044 632 20 68
Verbindliche Weisungen
- Die verbindliche Weisung zum Prüfungsplan ist immer ein fester Bestandteil des Prüfungsplanes.
- Grunds?tzlich: Legen Sie Prüfungen nur in einwandfreiem gesundheitlichen Zustand ab. Andernfalls nehmen Sie das Risiko eines Misserfolgs bewusst in Kauf - dadurch haben Sie keinen Anspruch auf eine allf?llige Annullierung.
Vor Beginn der Prüfungssession
Nach Beginn der Prüfungssession
- In jedem Fall die Prüfungsplanstelle sofort telefonisch informieren, damit die Examinator/innen rechtzeitig orientiert werden k?nnen. (Tel. 044 632 20 68)
- Wichtig: Besorgen Sie sich ein ausführliches ?rztliches Zeugnis, welches den Vorgaben der verbindlichen Weisung zum Prüfungsplan entspricht.
- Das weitere Vorgehen (z.B. ob noch weitere Prüfungen absolviert werden oder nicht) wird telefonisch mit der Prüfungsplanstelle besprochen.
- Auch wenn Sie aus anderen Gründen h?herer Gewalt an der Teilnahme der Prüfungen verhindert sind, ist in jedem Fall die Prüfungsplanstelle sofort telefonisch zu informieren, damit die Examinator/innen rechtzeitig orientiert werden k?nnen. (Tel. 044 632 20 68)
- Das weitere Vorgehen wird telefonisch mit der Prüfungsplanstelle besprochen.
Die Prüfungsplanstelle ist w?hrend der ganzen Prüfungssession erreichbar. Rufen Sie uns an (Tel. 044 632 20 68) – wir werden versuchen, Ihnen zu helfen.